Häufige Irrtümer beim Thema Einbruchschutz

Ich habe ja wachsame Nachbarn...

Eine aufmerksame Nachbarschaft ist im Hinblick auf das Thema Einbruchschutz Gold wert. Doch auch der aufmerksamste Nachbar sitzt nicht 24 Stunden am Tag am Fenster und hat Ihr Haus im Blick. In Mietshäusern ist es besonders wichtig, dass die Haus-Eingangstür möglichst verschlossen ist. Wenn Ihnen verdächtige Personen auffallen, die sich im Hausflur herumtreiben ist eine Frage ob derjenige etwas sucht nicht verkehrt. Doch zuverlässiger Einbruchschutz ist nur durch aufmerksame Nachbarn nicht möglich.

 

Ich habe ja einen Hund...

Der Hund ist in den meisten Fällen mehr als nur ein Haustier, er ist ein Familienmitglied. Wenn Sie beim Thema Einbruchschutz auf Ihren Vierbeiner setzen ist es so, als würden Sie ein menschliches Familienmitglied mit Eindringlingen alleine lassen. Ihr Hund ist ein Lebewesen, das kein technisches Gerät wie eine Alarmanlage ersetzen kann und dies auch nicht sollte. Einbrecher sind meist nicht zimperlich und nehmen keine Rücksicht wenn es darum geht mit dem Brecheisen zuzuschlagen. Möchten Sie das Ihrem Hund wirklich zumuten?

 

Bei mir gibt's für Einbrecher ja eh nix zu holen...

Einbrecher können vieles zu Geld machen – und selbst wenn es nur 150,- € sind. Außerdem wissen Einbrecher das auch erst, nachdem sie alles durchwühlt und verwüstet haben.

 

Ich verhaue den Einbrecher einfach...

Ihr Mut in allen Ehren – aber Sie sind auch nicht immer zur Stelle wenn Einbrecher am Werk sind. Die meisten Einbruchdiebstähle werden tagsüber begangen wenn Sie bei der Arbeit, beim Einkaufen, im Fitnessstudio oder anderweitig außer Haus sind. Und auch wenn Einbrecher nachts kommen hören Sie die Tat nicht unbedingt wenn Sie schlafen.

 

Bei mir wurde noch nie eingebrochen...

Diese Aussage ist in etwa so als würden Sie sagen “Ich hatte noch nie einen Unfall mit dem Auto, deswegen lege ich keinen Sicherheitsgurt an”.

 

Statistisch gesehen wird etwa alle 5 Minuten in Deutschland eingebrochen – die Chance, dass Ihr Zuhause das nächste Ziel ist, ist also nicht so gering wie man oft denkt…


Vorbeugen statt das Nachsehen haben...

Wohnungseinbrüche werden nicht zu Gewaltdelikten gezählt wenn es keinen gewaltsamen, tätlichen Angriff auf die Opfer gibt. Das heißt es können keine Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) geltend gemacht werden. Zusätzlich zu den finanziellen Schäden sind aber die psychischen Schäden von Einbruchopfern oft gravierend: 75.3% der Betroffenen fühlen sich nach der Tat in ihrer gewohnten Umgebung unsicher 70.6% der Opfer klagen über ein Gefühl der Macht- und Hilflosigkeit 41.2% der befragten Einbruchopfer klagten über starke Angstgefühle 39.2% gaben Schlafstörungen als Folge des Einbruchs an. Die anhaltende psychische Belastung nach dem erlebten Einbruch ist enorm. Im schlimmsten Fall hilft nur noch der Umzug in ein anderes Haus bzw. eine andere Wohnung: Rund 10% der Befragten haben in Folge der Tat ihre eigenen vier Wände verlassen und sind umgezogen.


Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 04224 141301 oder eine Nachricht, um ihnen unser Suritec - Frühwarnsystem FR.ED vorzustellen. Auch Sie werden begeistert sein...